Allgemeine Geschäftsbedingungen Duschkabinen-Service Nord

 

1. Geltung dieser Bedingungen

Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Zumeist handelt es sich um Dienstleistungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten diese AGB auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme als vereinbart.

2. Angebote und Vertragsschluss

(1)Werbeaktionen sind nur innerhalb der angegebenen Frist und in dem regionalen Gebiet, in dem Sie potentiellen Kunden zugehen, gültig.

(2)Individuelle Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3)Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

(4)DKS Nord übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, sich nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer oder Hersteller von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird DKS Nord den Kunden unverzüglich informieren.

3. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen (insbesondere Aufmaß, Transport und Montage von Duschen) sach- und fachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und –standard gewahrt bleibt.

4. Preise

(1)Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Abgaben, Zölle, Steuern und andere Gebühren trägt der Käufer. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese Preisbestandteile sind. Mehrkosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Auftraggeber. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten sind.

(2)Erhöhen sich die Gestehungskosten zwischen Vertragsabschluss und Leistung um mehr als 10 %, sind wir berechtigt, unseren Preis entsprechend zu erhöhen. Wir berechnen dann den am Leistungstag gültigen Preis. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung.

 

5. Zahlung

(1)Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach erfolgter Warenlieferung bzw. Montageleistung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Auftraggeber. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat.

(2)Falls nichts anderes vereinbart, geben wir 3 % Skonto auf den Gesamtrechnungsbetrag, sofern die Rechnung innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungszugang erfolgt.

(3)Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4)Der Auftraggeber kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung/Zahlungsaufstellung oder nach dem Empfang der Leistung in Verzug.

6. Lieferung

(1)Die Lieferung kann auf Wunsch des Auftraggebers durch DKS Nord erfolgen.

(2)Lieferzeiten gelten nur annähernd als vereinbart und sind keine Fixtermine.

(3)Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger, rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung, es sei denn, die richtige, verspätete oder unvollständige Belieferung ist durch uns verschuldet.

(4)Verzögert sich die Lieferung/Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung und die Gefahr des zufälligen Untergangs zu tragen.

(5)Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

(6)Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.

(7)Falls handelsüblich, liefern wir verpackt. Die übliche Außenverpackung ist im Kaufpreis enthalten. Kosten des Auftraggebers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpackung übernehmen wir nicht.

(8)Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Derartige Teillieferungen gelten als selbstständige Lieferungen und sind als solche separat vom Auftraggeber zu vergüten.

7. Selbstabholung

(1)Sollte die Ware nicht durch uns geliefert werden, sondern Selbstabholung erfolgen, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware diesem zur Verfügung gestellt wird. Bei von uns nicht zu vertretender Lieferverzögerung geht die Gefahr mit dem Tag des Zugangs der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Wird Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zurückgenommen, trägt der Auftraggeber jede Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns. Für Versicherung sorgen wir nur auf schriftliche Weisung und Kosten des Käufers.

(2) Der Auftraggeber hat unverzüglich und sachgemäß und auf eigene Kosten und Gefahr abzuladen und zu vertragen. Wirken wir mit, so geschieht dieses ohne rechtliche Verpflichtung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Notwendige Hilfsmittel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und in ausreichender Anzahl und Zeitdauer für uns kostenfrei bereitzustellen.

(3)Bei nicht durch uns gelieferter Ware ist sicherzustellen, dass diese sich zur Montage in der Räumlichkeit befindet, in der montiert werden soll.

8. Pflichten des Auftraggebers / Abnahme

(1)Der Auftraggeber ist verpflichtet, den notwendigen Zutritt zu seinen Räumen für mindestens 10 Stunden pro Werktag zur Durchführung von Montagen zu ermöglichen und die Räume ausreichend zu belichten, belüften und zu heizen, sowie die notwendige Energie, insbesondere Strom, Gas und Wasser kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

(2)Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber rügt unverzüglich nach den für Reklamationen getroffenen Vereinbarungen bzw. gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Eigentumsvorbehalt

(1)Die bestellte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum von DKS Nord.

(2)Erlischt das (Mit-)Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf den Auftragnehmer übergeht.

10. Güten, Maße und Gewichte

(1)Güten und Maße bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN-/ENNormen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsbrauch und Richtlinien der Hersteller.

(2)Alle Darstellungen in unseren Katalogen, Preislisten und Broschüren sind nicht verbindlich und auch die dort enthaltenen Angaben über Maße und Gewichte sind nur Richtwerte.

11. Mängelrüge und Gewährleistung, Garantie

(1)Sachmängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 7 Tage seit Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Die Sachmängelbearbeitung erfolgt durch den Hersteller der Ware.

(2)Ebenso sind Mängel der Dienstleistung wie Montagen innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich anzuzeigen. Montageleistungsmängel werden direkt von DKS Nord bearbeitet.

(3)Bei erkennbaren Transportschäden hat der Auftraggeber diese im Abnahmeprotokoll zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns schriftlich zu benachrichtigen.

(4)Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Auftraggeber ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlossen.

(5)Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Sachmangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Auftraggeber uns schriftlich eine angemessene Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ist der Sachmangel nicht erheblich, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.

(6)Rückgängigmachung des Vertrages kann der Auftraggeber nicht verlangen, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist oder der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit eines von uns erbrachten Werkes nur unerheblich mindert.

(7)Gibt der Auftraggeber uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen des Sachmangels. Jede eigenmächtige Reparatur oder Änderung irgendwelcher Art, die vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten an den vertragsgegenständlichen Waren vorgenommen wird, entbindet den Auftragnehmer von der Garantieleistung. Eine Instandsetzung auf Kosten des Auftragnehmers wird ohne vorherige schriftliche Einwilligung nicht anerkannt.

(8)Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit oder die Abmessungen der Waren sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern wir nicht ausdrücklich eine Garantie hierfür übernommen haben.

(9)Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfalle, insbesondere im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, angemessen sind.

(10)Die Produktgarantien werden durch die Hersteller gegeben. Garantiebedingungen der Hersteller liegen der Warenlieferung bei.

12. Haftungsbegrenzung

(1)Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere Organe, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

(2)Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, und dann auch nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben.

(3)Wir haften nicht für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung unserer Waren, fehlerhafte fremd durchgeführte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, die übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen. Das Gleiche gilt für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.

13. Servicedienstleistungen an Duschkabinen und Badewannenfaltwänden

Folgende Information zum Aufmaß der Duschkabine oder einer Badewannenfaltwand:

(1)Die von uns vertriebenen Produkte sollten ausschließlich von geeigneten Fachunternehmen eingebaut werden. Werden die Produkte nicht fachgerecht eingebaut oder verwendet, werden weder Haftung noch Gewährleistung für daraus resultierende Schäden übernommen.

(2)Das Duschbecken muss bereits eingebaut und die Fliesen- und Silikonarbeiten im Duschbereich abgeschlossen sein.

(3)Ein Aufmaß garantiert nicht die hundertprozentige Machbarkeit einer Duschkabine oder Badewannenfaltwand.

(4)Eventuelle vorhandene alte Kabinen müssen bereits demontiert sein, um genau Maß nehmen zu können. Die Demontage kann nach Beauftragung auch durch DKS-Nord erfolgen. Eine Haftung für Folgeschäden bei einer Demontage wird von uns nicht übernommen.

(5)Die Montage von Duschbecken erfolgt nicht durch DKS-Nord. Sie muss bereits erfolgt sein, um eine Duschkabine montieren zu können. Die Montagegewährleistung erlischt, wenn das Duschbecken oder die Badewanne nicht in Waage bzw. nicht fachgerecht eingebaut sind. Gleiches gilt für Fliesenarbeiten an Boden und Wänden.

(6)Aufgrund der DIN sollen im Montagebereich der Duschkabine keine Wasser- oder Stromleitungen verlegt sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Beschädigungen solcher Leitungen bei der Montage keine Haftung von uns übernommen wird. Bei Unklarheiten lassen Sie dies bitte vorab durch einen Fachbetrieb prüfen.

(7)Bei dem Einbau unserer Duschkabinen auf speziellen Fliesen wie Granit, Feinstein oder sonstigen harten Fliesenmaterialien sind ein erhöhter Zeitaufwand und Spezialwerkzeug notwendig. Hierfür kann ein Aufpreis erhoben werden.

(8)Eine Garantie der Montage in einem verbindlichen Zeitraum kann nicht übernommen werden. DKS-Nord ist bemüht, die Montage schnellstmöglich und in Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1)Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von DKS Nord. Anderenfalls ist Erfüllungsort der Ort der Leistung.

(2)Für alle Rechtsbeziehungen zwischen DKS Nord und dem Auftraggeber gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Sinne möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Technische Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.



 

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